
Ammerländer
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Was ist Podologie?
Die podologische Fußbehandlung ist die präventive, therapeutische, kurative (heilende) und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß und gehört zu der nichtärztlichen, medizinischen Heilkunde und ist damit ein wichtiger Zweig der Ganzheitsmedizin.
Die Berufsbezeichnung ist aus dem Griechischen abgeleitet:
Podo=Fuß, Logie=Lehre
Durch das breit gefächerte Tätigkeitsfeld ist der Podologe befähigt, durch die Anwendung geeigneter Verfahren allgemeine und spezielle Behandlungsmaßnahmen selbstständig oder nach ärztlicher Verordnung durchzuführen.
Dies gilt vor allem bei Patienten mit erheblichen Risiken wie z.B. Diabetes, Durchblutungsstörungen oder besonders Infektionsrisiken.
Das Leistungsspektrum umfasst das Erkennen von pathologischen Veränderungen und Krankheitssymptomen an den Füßen.
Der Beruf des med. Fußpflegers, jetzt auch zur besseren Abgrenzung Podologe/in genannt unterliegt den Vorschriften des Gesundheitsamtes.
Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Podologengesetz, das die Berufsbezeichnung genau voneinander abgrenzt. Nach diesem Gesetz darf sich "Medizinischer Fußpfleger" und "Podologe" nur nennen, wer die zweijährige vollschulische oder dreijährige Teilzeitausbildung mit anschließendem Staatsexamen absolviert hat.
Was ist der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege?
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin, Chirurgie, Dermatologie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und heilende therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Eine spezielle zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung, ist Vorraussetzung für den Beruf. Man darf sich nicht einfach so Podologe oder Medizinische Fußpflege nennen, wenn man ’nur‘ eine Kosmetik Ausbildung absolviert hat. Kosmetiker/innen befassen sich mit der Schönheit des Fußes. Diese werden bei Bedarf schön gefeilt und lackiert, Nagelhaut wird abgetragen und eine Fußmassage gemacht.
Doch Podologen machen etwas ganz anderes. Natürlich pflegen auch sie die Füße, jedoch haben sie eine spezielle Ausbildung zur Früherkennung. Das heißt, sie sehen sofort Veränderungen an Nagel und Fuß und wissen wann eine ärztliche Versorgung nötig wird.
Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeitsbeschreibung zu schützen, was zur Folge hat, dass jeder Fußpfleger, unabhängig von seiner Qualifikation, auch weiterhin „medizinische Fußpflege“ anbieten kann.